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§1 Name und Sitz des Vereins
§2 Ziel, Zweck und Aufgaben des Vereins
a) Veranstaltung von Busfahrten zu Fußballspielen, um Einzelfahrten zu vermeiden.
b) Teilnahme an Sport- und kulturellen Veranstaltungen.
c) Ausrichtung von Sport- und kulturellen Veranstaltungen.
§3 Geschäfts- und Gründungsjahr
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
Der Verein wurde am 08.09.2012 gegründet.
§4 Mitgliedschaft
§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§6 Ende der Mitgliedschaft
a) Tod
b) Austritt
c) Ausschluss
a) Ein Vereinsausschluss kann ausgesprochen werden bei vereinsschädigendem Verhalten oder bei groben Verstößen gegen die Satzung. Über den Ausschluss entscheidet die einfache Mehrheit des Vorstands. Die auszuschließende Person - falls Vorstandsmitglied - ist dabei nicht stimmberechtigt. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Es kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand eingelegt werden. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss.
b) Ein Mitglied wird automatisch, d.h. kein Vorstandsbeschluss nötig, ausgeschlossen, wenn es seinen Mitgliedsbeitrag unbegründet nicht fristgerecht zahlt.
§7 Organe
Die Organe des Vereins sind:
§8 Der Vorstand
§9 Der Beirat
Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von 2 Jahren einen Beirat. Er hat die Aufgabe, die Arbeit des Vorstands zu unterstützen und insbesondere in organisatorischen Fragen zu beraten. Er besteht aus mindestens ein und höchstens fünf Mitgliedern.
§10 Die Mitgliederversammlung
1) Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen durch Einladung in der Landauer Zeitung mitzuteilen.
2) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Genehmigung des Haushaltsplans für das kommende Geschäftsjahr
b) Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands und dessen Entlastung
c) Wahl des Vorstands und des Beirats
d) Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrags oder einer evtl. Aufnahmegebühr
e) Beschlüsse über Satzungsänderung und Vereinsauflösung
f) Beschlüsse über die Berufung eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand.
3) Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert.
4) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§11 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und spätestens am 1. September eines Jahres im Voraus fällig. Über die Höhe des Jahresbeitrags entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Mitgliedsbeitrag ist ab Vollendung des 12. Lebensjahrs in voller Höhe zu entrichten, ansonsten gibt es keine Ermäßigungen. Ist das Mitglied jünger als 12 Jahre ist es beitragsfrei.
§12 Satzungsänderungen
Eine Satzungsänderung kann nur erfolgen durch eine 3/4 Mehrheit der erschienenen Mitglieder bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung. Die Änderung muss in ihrem Wortlaut bei der Einladung zur Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
§13 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an eine gemeinnützige Organisation.
Die Satzung ist errichtet am 08.09.2012
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